Der Kanton Wallis hat sich für einen erneuten Einbezug der Jägerschaft für die proaktive Wolfregulierungsperiode 2025/2026 ausgesprochen.
Bei Interesse an der Teilnahme an der Wolfsregulierung 2025/2026 bitten wir Sie, das folgende online Antragsformular für eine individuelle Abschussbewilligung bis spätestens 21. August 2025 auszufüllen. Der Antrag ist lediglich online möglich. Anträge nach dem 21. August 2025 sind aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich. Ebenso können unvollständig ausgefüllte Formulare nicht berücksichtigt werden.
Achtung: Voraussetzung um an der Wolfsregulierung teilzunehmen, ist der einmalige Besuch eines obligatorischen Kurses (Sachkundenachweis Wolfsregulierung SKN 1). Wer den Kurs nicht bereits in der Vergangenheit (im Jahr 2023 oder 2024) besucht hat, kann sich mit dem separat erstellen Formular für den Kurs "SKN 1 / 2025" einschreiben.
Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement und wünschen Ihnen für die kommende Jagdperiode ein kräftiges Waidmannsheil.
Die Mitarbeiter der DJFW stehen für weiterführende Information zu Ihrer Verfügung.
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