1. Der Vorentwurf des Gesetzes sieht insbesondere in Art. 2 Abs. 2, und 6a Abs. 2 vor, dass der Staat und die Gemeinden die soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit der kulturellen Aktivitäten beachten. In diesem Rahmen wird das Prinzip der Nachhaltigkeit von Karrieren bekräftigt, das auf der Einhaltung nicht nur fairer Arbeitsbedingungen, sondern auch von Vergütungsbedingungen beruht, die den Richtlinien der Dachverbände entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Lohngleichheit und die berufliche Vorsorge. Unterstützen Sie diesen Vorschlag?