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Formular für die Vernehmlassung zum Vorentwurf für die Revision des Kulturförderungsgesetzes (KFG)

In dieser Umfrage sind 14 Fragen enthalten.
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Fragen
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
1. Der Vorentwurf des Gesetzes sieht insbesondere in Art. 2 Abs. 2, und 6a Abs. 2 vor, dass der Staat und die Gemeinden die soziale, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit der kulturellen Aktivitäten beachten. In diesem Rahmen wird das Prinzip der Nachhaltigkeit von Karrieren bekräftigt, das auf der Einhaltung nicht nur fairer Arbeitsbedingungen, sondern auch von Vergütungsbedingungen beruht, die den Richtlinien der Dachverbände entsprechen, insbesondere in Bezug auf die Lohngleichheit und die berufliche Vorsorge. Unterstützen Sie diesen Vorschlag?
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2. Art. 3 Abs. 4 Bst. c, eine Förderung der kulturellen Kooperation und Zusammenarbeit auf kantonaler, interkantonaler, nationaler und internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen von auf Gegenseitigkeit beruhenden Förderungssystemen oder gemeinsamen Institutionen. Befürworten Sie diesen Vorschlag?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
3. Art. 3 Abs. 4 Bst. e, eine Unterstützung und Ermutigung für Gemeinden, Kulturregionen zu bilden, um lokale Synergien zu stärken und die regionale kulturelle Aktivität zu stimulieren. Befürworten Sie diesen Vorschlag?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
4. Der neue Artikel 7a ist der Unterstützung der Kultur- und Kreativwirtschaft gewidmet. Der Staat kann in einer frühen Entwicklungsphase einmalige, regelmässige oder erneuerbare Finanzhilfen für Projekte gewähren, die in diesem Rahmen realisiert werden. Befürworten Sie diesen Vorschlag?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
5. In gleicher Weise wie beim Staat, seinen Institutionen oder Anstalten sieht Art. 15 Abs. 2 die Durchführung einer künstlerischen Intervention vor, wenn der Bauherr einer grösseren Bau- oder Renovierungsmassnahme eine Gemeinde, ein Gemeindeverband oder eine öffentlich-rechtliche Institution ist und diese Baumassnahme vom Staat subventioniert wird. Befürworten Sie diesen Vorschlag?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
6. Art. 32 Abs. 1 und 33 Abs. 1 übertragen der Kantonsbibliothek (Mediathek Wallis) eine neue Aufgabe, nämlich die Koordination des Netzes der wissenschaftlichen Bibliotheken des Wallis im Zusammenhang mit der tertiären Bildung. Befürworten Sie diesen Vorschlag?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
7. Der Vorentwurf sieht vor, die Kantonsarchäologie zu einer neuen kulturellen Institution des Staates zu machen (Art. 21 Abs. 1 Bst. cbis) und beschreibt deren Auftrag und Ziele in den Art. 36bis und 36ter . Befürworten Sie diesen Vorschlag?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
8. Wie die Musikschulen sollen auch die Schulen für kulturelle Bildung in den Bereichen der darstellenden Künste (Theater, Tanz und Zirkus) besser unterstützt werden. So werden in Art. 36a die Kriterien für die Anerkennung dieser Schulen beschrieben. Befürworten Sie diesen Vorschlag?
(Dies ist eine Pflichtfrage.)
9. Artikel 36c sieht eine neue Aufteilung der Finanzierung von Musikschulen und Schulen für die kulturelle Bildung in den Bereichen der darstellenden Künste vor. Die finanzielle Beteiligung des Staates soll neu 50 Prozent der anrechenbaren Kosten gemäss Absatz 2 betragen. 4 (Abs. 2) und diejenige der Gemeinden auf mindestens 10 Prozent (Abs. 3). Befürworten Sie diesen Vorschlag?
10. Sonstige Beobachtungen, Bemerkungen oder Vorschläge