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Anzeige über die Einleitung eines Verfahrens

Anzeige über die Einleitung eines Einladungsverfahrens oder eines freihändigen Verfahrens in Ausnahmefällen

Die Auftraggeber müssen dem Verwaltungs- und Rechtsdienst des für die Volkswirtschaft zuständigen Departements die Einleitung eines Einladungsverfahrens oder freihändigen Verfahrens in Ausnahmefällen anzeigen (Art. 20 kGIVöB).

Zudem muss die dem staatlichen Kontrollorgan erstattete Anzeige entsprechend den Weisungen zur Bestimmung der Modalitäten der Selbstkontrolle und der Überwachung der Vergabeverfahren vom 23. Dezember 2011 im Vergabedossier enthalten sein.

Das untenstehende Formular soll Ihnen ermöglichen, die Anzeige online vorzunehmen und für Ihr Vergabedossier auszudrucken.

Das Formular wird validiert, indem Sie am Formularende auf das Feld « senden » klicken. Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Änderung Ihrer Angaben nicht mehr möglich ist, sobald das Formular validiert ist.

Kontaktperson :
Martin Zurwerra
Chef des Rechtsdienstes für Wirtschaftsangelegenheiten des Departements
für Volkswirtschaft und Bildung
Regierungsgebäude
1951 Sitten
martin.zurwerra@admin.vs.ch
Tel. 027 606 72 55

In dieser Umfrage sind 8 Fragen enthalten.