Achtung: Javascript ist in Ihrem Browser für diese Webseite deaktiviert. Es kann sein, dass Sie daher die Umfrage nicht abschließen werden können. Bitte überprüfen Sie Ihre Browser-Einstellungen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

(nur für Fachpersonen, die bereits eine Bewilligung im Wallis erhalten haben)

Um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) zu erhalten, können Sie bitte :

1. die Gebühr von CHF 97.00 (davon CHF 7.00 besondere Gesundheitsgebühr) bezahlen und

2. das Formular mit dem Knopf «Weiter» unten ausfüllen.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden erst nach Zahlung der Gebühr ausgestellt. 

IBAN: CH49 0076 5000 T010 0900 1

SWIFT/BIC: BCVSCH2LXXX

Empfänger: Etat du Valais, c/o Administration des finances, Palais du gouvernement, 1950 Sion

Bank: Walliser Kantonalbank, 1950 Sion

Vermerk: Rubrik - 4210.000 und CC- 4506.

Prinzipiell wird das Dokument aufgrund eines vollständigen Gesuchs und nach Erhalt der Gebühr innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt. Im Falle eines dringenden Gesuchs muss ein Zahlungsnachweis beigelegt werden.


Dienststelle für Gesundheitswesen • Tel. 027 606 49 00 / Fax 027 606 49 04 • SSP-autorisationpratique@admin.vs.ch