Seit dem 1. Februar 2023 ist der Kanton Wallis gemäss Artikel 47a der Gewässerschutzverordnung (GSchV 814.201) verpflichtet, alle gewerblichen oder kommerziellen Verwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu erfassen.
Eine der Prioritäten dieser Erfassung ist es, sicherzustellen, dass die öffentlichen Einrichtungen die Normen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in ihren Infrastrukturen einhalten. Daher dient dieses kurze Formular (ca. 10 Minuten) dazu, uns über die Praktiken der Gemeinden hinsichtlich der Verwendung, Befüllung und Reinigung von Pflanzenschutzmittelsprühgeräten zu informieren.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre wertvolle Mitarbeit.
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